Gastbeitrag – Selbstständigkeit in der Schweiz
Dieser Artikel entstammt der Aktion Sommerblogwichteln. Und wurde mir heute als Gastbeitrag zur Verfügung gestellt. Vielen Dank an die Autorin/ den Autor für diese ausführliche und interessante Geschichte!
“Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit und legen Sie Unterlagen wie Prospekte, Ausschreibungen und Businessplan bei”. Dies ist die erste Frage von insgesamt 10. Weiter verlangt werden Kundenliste, Investitionsliste, Finanzplan, Mietvertrag Büroräumlichkeiten, Kopien aller Kundenrechnungen, Übersicht der Verpflichtungen nach Geschäftsabschluss und so weiter. Dieses kleine, unscheinbare grüne Formular mit dem Namen „Formular B27“ liegt vor mir auf dem Bürotisch und verspricht mir tagelange Zusammensuch- und Auflistungsarbeiten. Und wann – bitte schön – soll ich mich so nebensächlichen Arbeiten wie dem Verdienen meines Lebensunterhalts widmen? Der Schweizer Amtsschimmel, dem ich diese Frage gestellt habe, antwortet nicht. Lieber kaut er weiter auf seinen kleinen grünen Formularen herum und wiehert spöttisch und kaum hörbar in sich hinein.
Das grüne Formular B27 ist Teil des Anmeldeverfahrens für Selbstständige im Schweizer Kanton (entspricht deutschem Bundesland) Bern. Dabei bin ich seit bald vier Jahren schon als selbstständige Referentin und Seminarleiterin tätig. Nur eben bis anhin in einem anderen Kanton, das heißt, ich bin umgezogen. Und der Berner Amtsschimmel akzeptiert die Anmeldeverfahren anderer Kantone nicht, sondern besteht darauf, die Sachlage selbst zu prüfen. Inklusive vollständiger Kundenlisten, Investitionslisten, den Finanzen, dem Mietvertrag für die Büroräumlichkeiten, allen Kundenrechnungen, den Verpflichtungen nach Geschäftsabschluss und so weiter.
Ich rufe die zuständige Sachbearbeiterin der Gemeinde an und frage sie, wann ich denn in der nächsten Zeit noch Geld verdienen soll, wenn ich ihnen alle Unterlagen der letzten vier Jahre zuschicken soll? Auch sie hat keine Antwort darauf. Sie verweist mich an die Zuständige des Bezirks. Diese meint, ich solle doch mal alle anderen grünen Formulare ausfüllen, die Geschäftsbilanzen der letzten Jahre ausdrucken, eine Vollmacht für die Einsicht der Steuerunterlagen ausfüllen und der Zuständigen der Gemeinde zusenden. Das arbeitsintensive Zusatzformular B27 solle ich mal beiseite legen, vielleicht könne sie es richten, dass ich dennoch als Selbstständige anerkannt werde.
Ein neuer Kunde ruft an und möchte eine amtliche Bestätigung, dass ich als Selbstständige gemeldet bin, sonst dürften sie (eine staatliche Firma) mir (der nicht selbstständig Gemeldeten) die Seminare nicht in Auftrag geben. Ich kläre ihn über die aktuelle Situation auf und vertröste ihn auf später. Er gibt mir sechs Wochen. Toll, denke ich, das reicht locker!
Ich rufe nochmals die Zuständige beim Bezirk an und frage sie, wie lange so ein Anmeldeverfahren dauert. “Drei bis vier Monate”, sagt sie. Ich verzweifle: “Aber ich bin doch schon seit vier Jahren selbstständig, bitte stellen sie mir eine Bestätigung aus!”. Aber das geht natürlich nicht, bevor nicht die amtliche Anerkennung da ist. Im Hintergrund höre ich den Schimmel hämisch wiehern. Die Zuständige versucht, mich zu beruhigen und sagt, sie werde sich einsetzen, damit mein Antrag besonders schnell bearbeitet werde. Ich solle einfach die Zuständige bei der Gemeinde informieren, damit die die Unterlagen so schnell wie möglich weiter reichten.
Die Zuständige bei der Gemeinde hat volles Verständnis für meine Situation und ist erfreut zu hören, dass die Zuständige beim Bezirk mir das Ausfüllen des arbeitsreichen Formulars B27 ersparen will. “Ich habe zwar ab morgen Ferien, aber ich informiere meine Stellvertreterin, damit sie die Unterlagen umgehend weiterreicht.”
Eine Woche später liegt im Briefkasten Post von der Amtstelle. “Genial!”, rufe ich beglückt, “das ist sicher schon meine Bestätigung.” Ich öffne den Brief und halte ein kleines, grünes Formular in den Händen. Auf dem Begleitbrief steht: “Bei der Durchsicht Ihrer Anmeldung haben wir festgestellt, dass Sie den Zusatzfragebogen für Selbstständigerwerbende (Formular B27) im Dienstleistungssektor (Handel, Verkauf, Beratung, EDV, freie Mitarbeit, Selbstvermietung, Treuhand usw.) nicht ausgefüllt und die benötigten Zusatzunterlagen nicht eingereicht haben. Bitte holen Sie das nach, weil wir Ihre Anmeldung sonst nicht an den Bezirk weiterleiten können. Mit freundlichen Grüssen…”
Ich rufe die Stellvertreterin der Zuständigen auf der Gemeine (die ja in den Ferien ist, also nicht die Stellvertreterin, die andere) an und erkläre ihr – mühsam beherrscht – die Situation. Natürlich – sagt sie – hat die jetzt in den Ferien Weilende es unterlassen, sie über den Sachverhalt aufzuklären. Wenn sie informiert gewesen wäre hätte sie natürlich niemals … sondern die Anmeldung gleich … Ich solle das Zusatzformular B27 aber sicherheitshalber nicht wegwerfen, sondern aufbewahren, falls denn beim Bezirk die Anmeldung nicht ohne dieses angenommen würde…. Mir schwant Übles! Hatte die Zuständige beim Bezirk nicht auch irgendwas von Ferien im Juli gemurmelt?!?
Unterdessen ist wieder eine Woche ins Land gezogen. Bis jetzt habe ich noch nichts gehört. Ist das ein gutes oder ein schlechtes Zeichen? Noch bleiben vier Wochen, bis ich den Seminarauftrag verliere. Ob das Amt wohl den Verdienstausfall zahlen würde?
Übrigens bin nicht nur ich umgezogen, sondern auch mein Mann. Er hat seine Selbstständigkeit für einen sicheren Job in der Medizinaltechnik aufgegeben. Dazu hat er einfach seinen amtlichen Ausweis beim Arbeitgeber abgegeben und dieser hat ihn ans Amt geschickt. Das wars. Nichts weiter. Vollständige Formularlosigkeit!
Naja, ich war schon als Kind bekannt dafür, nicht den einfachsten Weg zu gehen. Aber das ist gut so. Schliesslich wäre ich sonst nicht schon seit vier Jahren Selbstständig. Ein harter Weg. Aber auch mit vielen schönen Seiten, die ich nicht missen möchte.
PS: Meinen Artikel könnt Ihr bei Prinzzess lesen.
Hey!
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Die Liste aller teilnehmenden Blogs findest Du aktuell auf meinem Blog, da kannst Du also nachsehen, was Dein Wichtel sonst so schreibt.
Das war nämlich
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Daniela